Platzordnung

Damit alle unsere Gäste sich auf unserem Campingplatz wohlfühlen und die Platzeinrichtung stets ungehindert Nutzen können und um die Ruhe, die Ordnung und den Frieden für alle Camper zu gewährleisten, bitten wir Sie höflichst die folgenden Platzregeln einzuhalten.

Die Campingplatzordnung wird mit dem Betreten des Campingplatzes rechtskräftig anerkannt und ist von jedem Gast einzuhalten. Sie wird jedem Dauercamper ausgehändigt und ist auf der Internetseite für jeden einsehbar. Die Platzordnung gilt für alle, die sich auf dem Campingplatz aufhalten.

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Zutritt

  1. Der Campingplatz Soyensee darf nur von angemeldeten Personen betreten werden.
  2. Angemeldet sind die im Vertrag namentlich benannten Personen.
  3. Besucher/innen sind auf dem Campingplatz ausschließlich unter den folgenden Bedingungen geduldet:
  • Besucher/innen müssen angemeldet werden.
  • Bevor der Platz betreten wird, muss die zu diesem Zeitpunkt gültige Tagesgebühr entrichtet werden.
  • Die Besuchszeiten sind von 8 Uhr bis 20 Uhr. Werden diese überschritten, erhöht sich die zu entrichtende Gebühr auf den jeweils gültigen Übernachtungspreis.
  • Jede/r Camper/in haftet selbst für die korrekte Umsetzung dieser Besucherregeln.
  • Besucher/innen haften für von ihnen verursachte Schäden. Der/die einladende Pächter/in ist ebenfalls haftbar.
  • Bei Zuwiderhandlungen folgt eine sofortige fristlose Kündigung.

Lärm und Ruhezeiten

  1. Bitte nehmen Sie grundsätzlich Rücksicht auf die anderen Campinggäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm.
  2. Die Nachtruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr ist einzuhalten. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Nachbar/innen nicht durch zu laute Geräusche jeglicher Art gestört werden.

Verkehrsordnung

  1. Der Campingplatz ist eine Fußgängerzone. Zur Sicherheit auf dem Platz ist das Befahren nur mit Schrittgeschwindigkeit bis 10 km/h gestattet. Kinder, Fußgänger/innen und Radfahrer/innen haben immer Vorrang.
  2. Die Eintrittsschranke ist von 21 Uhr bis 7 Uhr geschlossen. Während dieser Zeit kann nicht ein- und ausgefahren werden.
  3. Bei Notfällen kann die Schranke durch Befugte geöffnet werden.
  4. Eine manuelles Öffnen der Schranke ist nicht möglich. Gewaltsame Versuche stellen eine Sachbeschädigung dar und werden zur Anzeige gebracht.

Haustiere

  1. Das Mitbringen von Hunden und Katzen (im Folgenden "Haustiere" genannt)​ bedarf der vorherigen Anzeige. Für andere Tiere ist unter genauer Artenbezeichnung beim Campingplatz anzufragen, wobei der Campingplatz in allen Fällen die Zustimmung jederzeit und ohne Angabe von Gründen verweigern kann.
  2. Pro Stellplatz ist ein Haustier erlaubt.
  3. Es besteht auf dem gesamten Gelände Leinenpflicht. Nur in sicheren geschlossenen persönlichen Bereichen kann die Leine abgenommen werden.
  4. Von Haustieren verursachte Schäden oder Verunreinigungen sind umgehend von dem/der Tierhalter/in zu beseitigen.
  5. Hundehalter/innen müssen für ihre mitgebrachten Hunde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
  6. Der Zutritt zum See ist Hunden derzeit nicht gestattet. Wird künftig ein Zugang ermöglicht, ist dieser klar als solcher erkennbar und darf unter Einhaltung der jeweiligen Regeln genutzt werden.

Ordnung und Sauberkeit

  1. Ordnung, Sauberkeit und gegenseitige Rücksichtnahme sind selbstverständliche Pflichten aller Nutzer/innen des Campingplatzes. Achten Sie darauf, ihren eigenen Platz sowie die öffentlichen Bereiche sauber zu halten und beseitigen Sie Müll nur in den dafür vorgesehenen Containern.
  2. Es darf ausschließlich Hausmüll entsorgt werden, der während Ihres Aufenthalts entstanden ist.
  3. Das Ablagern und Entsorgen von Sperrmüll, Elektroschrott, Chemikalien, Holzkohle, Holzresten, Ladebatterien, Campingstühlen, Tischen, Schirmen, Pavillons, Vorzelten oder dergleichen ist verboten.
  4. Die Sanitäranlagen sind stets so zu verlassen, wie Sie diese selbst vorfinden möchten.
  5. Haustiere sind in den sanitären Anlagen verboten.
  6. Zigaretten, Glasflaschen, Gläser und andere gefährliche Gegenstände sind in den sanitären Anlagen verboten.
  7. Das Reinigen von Geschirr ist nur an den dafür vorgesehenen Waschbecken unterhalb des vorderen Sanitärhauses gestattet.
  8. Zur Entleerung der Chemietoiletten nutzen Sie bitte ausschließlich die entsprechenden Entsorgungsstellen.

Waffen und illegale Gegenstände

  1. Die Benutzung sowie das Mitführen oder Lagern von Schusswaffen, Schreckschuss- und Gaswaffen, Hieb- und Stichwaffen sowie pyrotechnische/chemische Materialien sind auf dem gesamten Campingplatz verboten.
  2. Gefährliche Gegenstände werden sichergestellt und der Polizei zur Verwahrung übergeben.
  3. Beachten Sie bezüglich der neuen Gesetze auch, dass der Anbau von Cannabispflanzen auf Campingflächen nicht erlaubt ist.

Beschädigungen und Diebstahl

  1. Bitte zeigen Sie uns jeden Schaden und Diebstahl an.
  2. Sollten Sie, Ihre Kinder oder Besucher/innen Gegenstände oder Eigentum anderer Gäste oder des Campingplatzes beschädigt oder zerstört haben, ist ein offener Austausch wichtig. Dies gilt insbesondere, wenn die Gesundheit anderer gefährdet sein könnte. In vielen Fällen übernimmt eine Haftpflichtversicherung die Schäden.

​Verhaltensregeln 

  1. Verfassungsfeindliche, diskriminierende oder menschenverachtende Äußerungen und Handlungen sind auf dem Campingplatz strikt untersagt. Verstöße gegen diese Regelung, insbesondere durch beleidigende, volksverhetzende oder extremistische Aussagen, können eine außerordentliche Kündigung des Pachtvertrags und den sofortigen Platzverweis zur Folge haben.
  2. Die Betreiberin übt das Hausrecht aus und kann Personen, die gegen diese Regelung verstoßen, nach pflichtgemäßem Ermessen des Platzes verweisen. In besonders schweren Fällen kann eine fristlose Kündigung des Pachtvertrags erfolgen.

Platz- und Hausverbot

  1. Verstößt ein/eine Besucher/in gegen die Regeln, so kann ihm/ihr im Rahmen des Hausrechts der weitere Aufenthalt sofort verwehrt werden.
  2. Handelt es sich um eine gemeldete Person, folgt in der Regel eine fristlose Kündigung. Die konkreten Konsequenzen liegen im Ermessen der Campingplatzleitung.
  3. Den Anordnungen und Weisungen des Personals ist uneingeschränkt und unverzüglich Folge zu leisten.

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